Hotelbetrieb & Nachhaltigkeit
Energie sparen im Hotel: Verbrauch messen und Einsparpotenziale erkennen
Wie Hotels ihren Energieverbrauch mit einfachen Mitteln erfassen, welche Kennzahlen sinnvoll sind, wie Wetter und Belegung die Zahlen verzerren und wie sich Maßnahmen wirtschaftlich bewerten lassen.
Energie ist für Hotels ein spürbarer Kostenblock. Der DEHOGA weist darauf hin, dass Energiekosten in Hotellerie und Gastronomie einen erheblichen Anteil am Umsatz ausmachen können – auf seiner Kampagnenseite nennt er bis zu zehn Prozent.1 Das ist eine branchenbezogene Einordnung, kein aktueller Durchschnittswert für einzelne Hoteltypen. Wie hoch der Anteil in einem bestimmten Haus ist, hängt unter anderem von Energiepreisen, Ausstattung, Gebäudezustand und Umsatz ab. Trotzdem wissen viele Häuser nur, was sie im Jahr insgesamt bezahlen – nicht, wann, wo und wofür die Energie verbraucht wird.
Genau dort setzt dieser Artikel an. Er zeigt, wie Hotels ihren Verbrauch mit einfachen Mitteln erfassen, welche Kennzahlen sinnvoll sind, wie Wetter und Belegung die Zahlen verzerren und wie sich Maßnahmen wirtschaftlich bewerten lassen – ohne auf pauschale Prozentversprechen zu vertrauen.
Ohne Messung kein Sparen
Die Jahresabrechnung des Energieversorgers ist ein nützlicher Ausgangspunkt, reicht für die Ursachenanalyse aber selten aus: Sie kommt spät, fasst lange Zeiträume zusammen und enthält sowohl Verbrauchs- als auch Preisangaben. Ob ein höherer Betrag an einem kalten Winter, an mehr Gästen, an einem defekten Gerät oder an einem neuen Tarif liegt, lässt sich daraus nicht erkennen.
Der einfachste Einstieg ist deshalb ein fester Rhythmus für Zählerstände: mindestens monatlich, besser wöchentlich, jeweils zur gleichen Uhrzeit. Erfasst werden sollten Strom und die eingesetzten Wärmeträger (etwa Erdgas, Heizöl, Fernwärme oder Pellets) getrennt sowie zusätzlich der Wasserverbrauch. Wasser wird zunächst in Kubikmetern und nicht in Kilowattstunden gemessen; für Brennstoffe ist je nach Zähler und Lieferabrechnung eine Umrechnung in Kilowattstunden notwendig. Eine einfache Tabelle genügt: Datum, Zählerstand, Verbrauchsdifferenz, Einheit, Abrechnungs- beziehungsweise Messbereich und belegte Zimmernächte desselben Zeitraums.
Viele Versorger und Messstellenbetreiber stellen bei entsprechender Messtechnik auch Verbrauchsverläufe in kurzen Zeitabständen bereit. Es lohnt sich nachzufragen, welche Daten für das eigene Haus verfügbar sind. Die DEHOGA-Energiekampagne bietet zudem kostenlose Leitfäden und Checklisten für Hotellerie und Gastronomie an.3
Die richtige Bezugsgröße: Verbrauch je belegter Zimmernacht
Ein Hotel, das im Sommer ausgebucht ist, verbraucht mehr Strom als im Januar mit halber Belegung – das sagt noch nichts über die Effizienz. Aussagekräftig wird der Verbrauch erst, wenn er auf die Leistung bezogen wird. Zwei unterschiedliche Kennzahlen sind möglich: Kilowattstunden je belegter Zimmernacht (ein belegtes Zimmer für eine Nacht) und Kilowattstunden je Gästeübernachtung (eine Person für eine Nacht). Diese Bezugsgrößen dürfen nicht verwechselt werden, insbesondere bei Doppelzimmern.
Eine ältere DEHOGA-Auswertung aus dem Jahr 2012 nannte je nach Hotelkategorie beispielsweise 52,5 bis 120,6 Kilowattstunden je Gästeübernachtung. Diese historischen, unterschiedlich zusammengesetzten Vergleichswerte sind kein aktueller Branchenrichtwert für 2026 und nicht mit einem Wert je Zimmernacht gleichzusetzen.2 Ein Haus mit Restaurant, Wellnessbereich oder eigener Wäscherei hat andere Verbrauchsstrukturen als ein Garni-Hotel. Für die laufende Steuerung ist daher zunächst der Vergleich des eigenen Hauses mit konsistent abgegrenzten Messbereichen und Zeiträumen sinnvoll.
Ein Beispiel mit frei gewählten Werten: Ein Hotel verbraucht im März insgesamt 42.000 Kilowattstunden aus Strom und in Kilowattstunden umgerechneter Wärmeenergie und verkauft 1.050 belegte Zimmernächte. Das ergibt 40 Kilowattstunden je belegter Zimmernacht. Der Wert umfasst in diesem Beispiel das gesamte Hotel einschließlich möglicher Nebenbereiche und ist kein reiner Zimmerverbrauch. Steigt er im nächsten März bei ähnlicher Belegung, vergleichbarer Nutzung und ähnlichem Wetter deutlich, lohnt die Suche nach der Ursache.
Die Grundlast verstehen
Die elektrische Grundlast ist die dauerhaft beziehungsweise in ruhigen Betriebsphasen anliegende Leistungsaufnahme – etwa nachts oder in schwach genutzten Bereichen. Ein Hotel arbeitet auch nachts weiter; daher ist eine Nachtmessung nur eine Annäherung an die Grundlast. Kühlgeräte, Lüftung, Pumpen, Server, Notbeleuchtung, Warmwasserbereitung und Geräte im Bereitschaftsbetrieb tragen dazu bei. Ein Teil davon ist nötig, ein anderer Teil nicht.
Eine einfache Näherung: Lesen Sie den Stromzähler vor und nach einer vergleichsweise ruhigen Nachtphase ab. Die Differenz in Kilowattstunden, geteilt durch die Zahl der Stunden, ergibt die durchschnittliche elektrische Leistung in Kilowatt für diese Phase – nicht automatisch die technisch niedrigste Grundlast. Wiederholen Sie die Messung bei ähnlicher Belegung und nutzen Sie, sofern vorhanden, ein zeitaufgelöstes Lastprofil. Prüfen Sie gemeinsam mit der Haustechnik, welche Verbraucher dauerhaft laufen müssen und welche unnötig betrieben werden. Kühlung, Sicherheitsbeleuchtung und andere sicherheitsrelevante Anlagen dürfen nicht einfach abgeschaltet werden.
Verbrauch nach Bereichen erfassen
Ein Hauptzähler zeigt das Ganze, aber nicht die Teile. Wer wissen will, wo sich Maßnahmen lohnen, braucht einen genaueren Blick. Dafür gibt es mehrere Wege: fachgerecht installierte Unterzähler für große Bereiche, geeignete Steckdosenmessgeräte für dafür zugelassene Einzelgeräte und zeitlich begrenzte Messungen durch einen Elektrofachbetrieb. Arbeiten an fest installierten elektrischen Anlagen gehören in die Hände von Fachkräften.
| Bereich | Typische Verbraucher | Wie erfassen |
|---|---|---|
| Gästezimmer | Heizung oder Klima, Licht, Minibar, Warmwasser | Stichproben in Zimmern, Vergleich belegt und leer |
| Küche und Restaurant | Herde, Öfen, Spülmaschinen, Kühlung, Abluft | Unterzähler, Messung einzelner Großgeräte |
| Wellness | Sauna, Pool-Technik, Warmwasser, Lüftung | Unterzähler, Laufzeiten dokumentieren |
| Wäscherei | Waschmaschinen, Trockner, Mangel | Unterzähler oder Messung je Maschine |
| Haustechnik | Lüftung, Pumpen, Aufzüge, Server | Nachtmessung, Laufzeiten und Zeitprogramme prüfen |
| Allgemeinbereiche | Beleuchtung von Fluren, Lobby, Außenanlagen | Leistung und Brenndauer schätzen, Zeitsteuerung prüfen |
Für die Wärme ist eine Aufteilung schwieriger. Hier helfen Wärmemengenzähler an einzelnen Heizkreisen oder für die Warmwasserbereitung. Oft genügt es, zuerst die großen Verbraucher zu erfassen und die kleinen zu schätzen.
Leer stehende Zimmer
Ein unbelegtes Zimmer braucht keine Wohlfühltemperatur. Trotzdem werden in vielen Häusern freie Zimmer genauso beheizt wie belegte – aus Gewohnheit oder weil niemand die Thermostate nach dem Check-out zurückdreht. Ähnliches gilt für Licht, das nach der Reinigung brennen bleibt, oder Klimageräte, die bei offenem Fenster laufen.
Sinnvoll ist eine abgesenkte Temperatur für leere Zimmer mit einem festgelegten Vorlauf vor der Anreise, damit das Zimmer rechtzeitig warm ist. Wie stark und wie lange abgesenkt werden kann, hängt vom Gebäude und vom Heizsystem ab und sollte mit dem Heizungsfachbetrieb abgestimmt werden. Zu starkes Auskühlen kann Feuchtigkeitsprobleme begünstigen und das Wiederaufheizen verlängern. Auch Wasserleitungen in länger ungenutzten Zimmern brauchen Aufmerksamkeit: Wasserhygiene und erforderliche Temperaturen dürfen durch Sparmaßnahmen nicht beeinträchtigt werden. Das Umweltbundesamt weist insbesondere auf das Vermeiden von Stagnation und die hygienischen Anforderungen an Warmwasseranlagen hin.7 Ein entsprechendes Betriebskonzept gehört mit Fachleuten abgestimmt.
Ob die Absenkung manuell über einen Ablauf im Housekeeping oder automatisch über eine Zimmersteuerung erfolgt, ist eine Frage von Hausgröße, Technik und Aufwand. Entscheidend ist in beiden Fällen, den Effekt anschließend mit denselben Kennzahlen zu überprüfen.
Das Team einbinden
Viele Einsparungen entstehen nicht durch Technik, sondern durch Abläufe: Das Housekeeping stellt nach der Reinigung die Thermostate zurück und schaltet das Licht aus, die Küche heizt Geräte erst an, wenn sie gebraucht werden, die Rezeption meldet undichte Fenster oder tropfende Hähne. Damit solche Routinen funktionieren, müssen sie einfach, klar zugeordnet und begründet sein.
Hilfreich ist, die gemessenen Zahlen im Team sichtbar zu machen – etwa den Verbrauch je belegter Zimmernacht im Monatsvergleich. Wer sieht, dass sich eine veränderte Routine in den Zahlen niederschlägt, bleibt eher dabei. Eine zuständige Person, die Zählerstände erfasst und Auffälligkeiten nachgeht, sorgt dafür, dass das Thema nicht nach einigen Wochen wieder einschläft.
Wetter und Belegung herausrechnen
Ein milder Winter senkt den Heizverbrauch, ein kalter erhöht ihn – ganz ohne eigenes Zutun. Wer Heizenergie über mehrere Jahre vergleicht oder den Erfolg einer Maßnahme beurteilen will, sollte deshalb witterungsbereinigen. Dafür werden Klimafaktoren beziehungsweise Heizgradtage genutzt, um den Einfluss von Außentemperaturen auf den witterungsabhängigen Heizenergieanteil zu berücksichtigen. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) beschrieb 2025 ein weiterentwickeltes Berechnungsverfahren auf Basis von Temperaturdaten; die Veröffentlichung ist nicht gleichbedeutend mit einer flächendeckend vorgeschriebenen Umstellung.4 Bei dem dafür vorgesehenen Verfahren wird der gemessene Heizenergieverbrauch mit dem passenden Klimafaktor bereinigt. Strom für Beleuchtung oder Energie für Warmwasser darf dabei nicht pauschal wie Raumheizung behandelt werden.
Zusätzlich sollte die Auslastung betrachtet werden, wie oben beschrieben. Beides verbessert die Vergleichbarkeit, beweist allein aber noch keine Wirkung einer Maßnahme: Änderungen bei Restaurantbetrieb, Wellnessnutzung, Öffnungszeiten oder eingesetzten Geräten können den Gesamtverbrauch ebenfalls beeinflussen.
Maßnahmen wirtschaftlich bewerten
Nicht jede technisch mögliche Maßnahme rechnet sich. Eine einfache erste Bewertung ist die Amortisationszeit: Investition geteilt durch die jährliche Kostenersparnis. In einem vereinfachten Modell ergibt sich die jährliche Ersparnis aus den eingesparten Kilowattstunden multipliziert mit dem jeweiligen Arbeitspreis. Leistungsentgelte, Steuern, Wartung und sonstige Tarifbestandteile müssen je nach Vertrag gesondert betrachtet werden; Grundpreise verändern sich durch kleinere Verbrauchsänderungen nicht zwangsläufig.
Ein Beispiel mit frei gewählten Nettowerten: Ein Hotel plant, die Beleuchtung in Fluren und Allgemeinbereichen zu modernisieren. Die Investition wird mit 8.000 Euro netto angenommen, der Stromarbeitspreis mit 25 Cent netto je Kilowattstunde. Weil die tatsächlich erzielte Verbrauchsreduktion vorher unsicher ist, werden drei Fälle betrachtet:
| Fall | Einsparung pro Jahr | Kostenersparnis pro Jahr | Amortisationszeit |
|---|---|---|---|
| Vorsichtig | 6.000 kWh | 1.500 € | ca. 5,3 Jahre |
| Mittel | 12.000 kWh | 3.000 € | ca. 2,7 Jahre |
| Optimistisch | 18.000 kWh | 4.500 € | ca. 1,8 Jahre |
Die Spanne zeigt, warum eine eigene Abschätzung wichtiger ist als eine pauschale Prozentangabe: Die Einsparung hängt von der bisherigen Technik, den Brenndauern und dem Nutzungsverhalten ab. Die bisherige Leistung und Brenndauer lassen sich vorab ermitteln – das macht die Schätzung deutlich belastbarer. Die einfache Amortisationsrechnung berücksichtigt weder Kapitalbindung noch Finanzierung, Wartung, Lebensdauer, Steuern oder mögliche Förderungen. Bei größeren Investitionen ist eine umfassendere Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sinnvoll; auch zukünftige Energiepreise sind unsicher. Nach der Umsetzung sollte die tatsächliche Einsparung mit derselben Methode geprüft werden, mit der vorher gemessen wurde.
Pflichten und Förderung
In Deutschland sind Energieaudit, Energiemanagementsystem und Umsetzungsplan unterschiedliche gesetzliche Pflichten. Nach dem derzeit veröffentlichten Recht betrifft die Energieauditpflicht nach dem Energiedienstleistungsgesetz grundsätzlich Nicht-KMU, mit geregelten Befreiungen und Vereinfachungen; § 8 des Energieeffizienzgesetzes knüpft die Pflicht für ein Energie- oder Umweltmanagementsystem an einen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 Gigawattstunden in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren.5 Das Bundeskabinett hat im Juni 2026 eine Novelle beschlossen: Der Entwurf sieht eine verbrauchsabhängige Auditpflicht oberhalb von 2,77 Gigawattstunden und die Anhebung der Managementsystemschwelle auf 23,6 Gigawattstunden vor. Das sind geplante, nicht automatisch bereits geltende Grenzwerte.6
Zur Größenordnung: Ein Hotel mit 15.000 Gästeübernachtungen im Jahr und einem angenommenen Gesamtenergieverbrauch von 40 Kilowattstunden je Gästeübernachtung käme rechnerisch auf 600.000 Kilowattstunden beziehungsweise 0,6 Gigawattstunden. Ob ein Unternehmen gesetzlichen Pflichten unterliegt, lässt sich daraus allein nicht ableiten: Unternehmensstatus, Verbrauch aller Standorte, Befreiungen und die zu diesem Zeitpunkt geltende Gesetzesfassung sind entscheidend. Für kleinere Betriebe kann eine freiwillige Energieberatung unabhängig davon sinnvoll sein. Über Fördermöglichkeiten für Energieaudits informiert das BAFA; Voraussetzungen und Verfügbarkeit sind vor der Antragstellung aktuell zu prüfen.8
Typische Fehlschlüsse
Kosten mit Verbrauch verwechseln. Sinkt die Energierechnung, kann das an einem günstigeren Tarif liegen, nicht an weniger Verbrauch. Bewerten Sie Maßnahmen immer in Kilowattstunden, nicht in Euro.
Einzelne Jahre vergleichen, ohne Wetter und Belegung zu berücksichtigen. Ein warmer Winter oder eine schwache Saison kann jeden Erfolg vortäuschen – oder verdecken.
Pauschalen Prozentangaben vertrauen. Aussagen wie „spart bis zu 30 Prozent“ beziehen sich auf bestimmte Ausgangslagen. Ob sie für Ihr Haus zutreffen, zeigt erst eine eigene Messung.
Mehrere Maßnahmen gleichzeitig umsetzen. Dann lässt sich nicht mehr sagen, welche gewirkt hat. Wo möglich, lohnt eine schrittweise Umsetzung mit Messung dazwischen.
Komfort vergessen. Eine Einsparung, die zu unangemessen kalten Zimmern oder unsicheren, unzureichend beleuchteten Bereichen führt, ist kein tragfähiges Betriebsziel. Gästekomfort, Arbeitsschutz, Trinkwasserhygiene und Sicherheit gehören in jede Bewertung.
Fazit
Energie sparen im Hotel beginnt nicht mit Technik, sondern mit Zahlen. Regelmäßige Zählerstände, eine Bezugsgröße wie der Verbrauch je belegter Zimmernacht und ein Blick auf Grundlast und leere Zimmer zeigen in vielen Häusern schnell, wo sich Maßnahmen lohnen. Wer vorher misst, mit eigenen Annahmen rechnet und nachher mit derselben Methode prüft, trifft bessere Entscheidungen als mit jeder pauschalen Einsparzusage. Der Aufwand dafür ist überschaubar – und die gewonnenen Zahlen helfen auch bei Gesprächen mit Versorgern, Fachbetrieben und Förderstellen.
Quellen
- DEHOGA Bundesverband: „DEHOGA Energiekampagne“, abgerufen September 2026. dehoga-bundesverband.de
- DEHOGA Bundesverband: „Energiesparen leicht gemacht“, historische Broschüre (2012), S. 9, Tabelle „Energieeffizienz im Gastgewerbe“ mit Verbrauch je Gästeübernachtung nach Hotelkategorie. Die Daten sind keine aktuelle Erhebung für 2026. DEHOGA-Broschüre (PDF)
- Energiekampagne Gastgewerbe: „Leitfäden & Checklisten“, abgerufen September 2026. energiekampagne-gastgewerbe.de
- Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR): „Klimafaktoren – Neues Verfahren zur Witterungsbereinigung von Energieverbräuchen“, BBSR-Online-Publikation 03/2025. ulb.uni-bonn.de (PDF)
- Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz: § 8 EnEfG (Managementsystempflicht); § 8 EDL-G (Energieauditpflicht), geltende amtliche Gesetzestexte, abgerufen am 28.09.2026. § 8 EnEfG · § 8 EDL-G
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Pressemitteilung vom 24.06.2026 zum Kabinettsbeschluss über den Entwurf zur Anpassung der Energieeffizienzpflichten. Ergänzend: FfE München, „Energieaudit, EnEfG & neue Schwellenwerte“, 16.06.2026 (Entwurfsstand). BMWE · FfE
- Umweltbundesamt: „Bewusster Umgang mit Warmwasser schont Umwelt und Geldbeutel“, zuletzt aktualisiert am 22.01.2025, Hinweise zu Trinkwasserhygiene, Temperaturen und Stagnation. umweltbundesamt.de
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: Förderkompass, „Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“, Förderkonditionen und Anspruchsberechtigung; maßgeblich ist die bei Antragstellung aktuelle Programmfassung. bafa.de (PDF)
Quellen zuletzt geprüft: 28. September 2026. Historische Angaben sind entsprechend datiert. Alle Werte der Beispielrechnungen sind frei gewählte Annahmen und keine Aussage über tatsächliche Einsparungen einzelner Maßnahmen oder Produkte.
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